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"Toter-Winkel"-Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich Pflicht

"Toter-Winkel"-Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Frankreich Pflicht

Kennzeichnung auch für ausländische Verkehrsteilnehmer Pflicht

In Frankreich sind seit Anfang 2021 an Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Warnhinweise für den toten Winkel, zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern, Pflicht.

Die Kennzeichnungspflicht – erlaubt sind Aufkleber oder Schilder – sollten auch deutsche Camper berücksichtigen, wenn sie nach Frankreich reisen. Die Warnhinweise-Aufkleber "Toter Winkel" (frz. Angles Morts) sind in unserem Online Shop und an Tankstellen in Grenznähe erhältlich. 

 

Der Warnhinweis sollte wie folgt angebracht sein

 

Die Warnhinweise (vorgeschriebene Höhe 25 Zentimeter, Breite 17 Zentimeter) müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein. Dabei ist zu beachten, dass die Kennzeichen und die vorgeschriebenen Beschriftungen des Fahrzeugs sichtbar bleiben. Auch die Beleuchtungseinrichtungen und die Sicht des Fahrers dürfen nicht verdeckt sein. Auf Glasflächen und Seiten- oder Heckscheiben sind die Toter-Winkel-Hinweise nicht erlaubt.

Sofern technisch möglich, müssen die Aufkleber oder Schilder am Fahrzeugheck rechts von der Längsmittelachse in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern vom Boden befestigt werden.

Die seitliche Kennzeichnung ist links und rechts innerhalb des ersten Meters von der Fahrzeugfront gemessen in einer Höhe zwischen 0,9 und 1,5 Metern vom Boden anzubringen. Ist dies aus technischen Gründen nachweislich unmöglich, muss die Kennzeichnung so erfolgen, wie es den Bestimmungen am nächsten kommt, maximal bis zu einer Höhe von 2,1 Metern vom Boden.

 

Wohnmobile sollten Aufkleber mit Bussymbol verwenden

Für Wohnmobile wird empfohlen, einen Aufkleber mit Bussymbol zu verwenden, da es sich bei den Wohnmobilen um Fahrzeuge zur Personenbeförderung handelt. Die Verwendung mit Wohnmobilsymbol ist nicht zulässig, auch wenn einige Onlinehändler mittlerweile eine zusätzliche Version der französischen Toter-Winkel-Kennzeichnung mit Wohnmobilsymbol anbieten. Diese Aufkleber entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben, eine offizielle Version mit Wohnmobilsymbol gibt es nicht.

 

Bußgeld von über 135 Euro 

Wer die Aufkleber falsch oder gar nicht angebracht hatte, kam bis Ende 2021 mit einer Ermahnung davon. Diese Übergangsfrist ist inzwischen abgelaufen. Seit 1. Januar 2022 wird ein Bußgeld über 135 Euro fällig, wenn der Warnhinweis nicht strikt den Normen entsprechend angebracht ist.

Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

 

Kennzeichnung für Gespanne

Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, müssen nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.

 

Toter-Winkel-Aufkleber darf nicht verdeckt sein

Ist das Fahrzeugheck durch Ladung, z.B. Fahrradträger, verdeckt ist die Anbringung am Fahrzeugheck trotzdem erforderlich und eine Wiederholung der Kennzeichnung am Heckträger bzw. dessen Abdeckplane unbedingt ratsam.

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